Was ist Kindertagespflege?

„Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung[2].
Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen. Eine Tagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, betreut ein bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze (oder Verordnungen) nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe.
Seit 2006 mussten alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen. Standard war dabei ein Umfang von 160 Unterrichtseinheiten. Seit 2015 etabliert sich eine Qualifizierung im Umfang von 300 Stunden, sowie Praktikum und Lernergebnisfeststellungen. “ (...)

Quelle
Wikipedia

Ich betreue bis zu 5 Kinder. Mir ist es sehr wichtig, auf jedes Kind individuell einzugehen und entsprechend der persönlichen Entwicklung zu fördern, was mir durch diese kleine Gruppe ermöglicht wird.